Twitter soll angeblich am Wahltag (27.Sept) um 15 Uhr abgeschaltet werden.
Kann das sein? Gibt es da nicht gesetzliche Probleme?
Beim Twittern bekam ich einen Tip
@ http://twitter.com/loui09)
Nach Störhaftung googlen.
Damit habe ich begonnen, das beste Ergebnis ist bisher Folgende:
Das Amtsgericht München entschied im Juni 2008: Ein Blog-Betreiber müsse die Kommentare der Nutzer nicht prüfen, bevor er diese einstellt (Az.:142 C 6791/08). Er komme seiner Sorgfaltspflicht nach, wenn er diese regelmäßig und effektiv überprüfe. Zu einer Vorabzensur aller Beiträge sei er nicht verpflichtet. Andernfalls würde das Recht auf freie Meinungsäußerung in unangemessener Weise eingeschränkt.
http://internet.magnus.de/recht/artikel/aktuelle-urteile-zur-stoerhaftung.2.html
Außerdem ein Hinweis in folgendem Abschnitt:
Das Europäische Parlament diskutierte über Regeln für Blogs und verabschiedete im September 2008 eine Resolution zu Weblogs. Darin betonten die Europaabgeordneten: Blogger tragen erheblich zur Meinungsvielfalt bei. Sie riefen auf, diese Medienpluralität zu sichern. Statt neuer Gesetze sollten Redaktionsstatute dafür sorgen, dass sich Blogger an die existierenden Regeln des Presse- und Medienrechtes halten.
http://internet.magnus.de/recht/artikel/aktuelle-urteile-zur-stoerhaftung.3.html
Für diese Information Danke an http://internet.magnus.de/
Wer kann mir zum Verstädnis weiterhelfen oder weiß mehr über den geplanten shutdown von Twitter???
ich verwende den Hash Tag #störhaftung
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